Steuererklärung Hattingen von der Kanzlei für Steuerberatung Raddatz

Steuererklärung SteuerberaterDie Hilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung in Hattingen ist neben der Buchführung und der Erstellung des Jahresabschlusses der dritte klassische Arbeitsbereich in der Steuerberatung. Prominentestes Beispiel der Steuererklärung (in Hattingen und bundesweit) ist wohl die Einkommensteuererklärung. Jede natürliche Person, die Einkünfte erzielt und sich in Deutschland gewöhnlich aufhält ist grundsätzlich verpflichtet eine solche Einkommensteuererklärung jährlich anzufertigen.

Betriebliche Steuererklärung von der Kanzlei für Steuerberatung Raddatz in Hattingen erstellen lassen:

Steuererklärung Hattingen: Umsatzsteuererklärung

Die häufigste betriebliche Steuererklärung in Hattingen und bundesweit ist sicherlich die Umsatzsteuererklärung in Form der Umsatzsteuervoranmeldung. Unternehmer sind verpflichtet die von Ihnen an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer selbst zu ermitteln und beim Finanzamt anzumelden. Die Umsatzsteuervoranmeldung wirkt wie eine Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Unternehmer setzen also gegen sich selber die Höhe der von Ihnen abzuführenden Umsatzsteuer fest und dies im Regelfall monatlich. Die abzuführende Umsatzsteuer ist wirtschaftlich gesehen Fremdgeld. Der Unternehmer dient insoweit lediglich als Gehilfe der Finanzverwaltung. Gerade weil es sich hierbei um Fremdgeld handelt, stellt die Finanzverwaltung an die pünktliche Berechnung, Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer extrem hohe Anforderungen. Schon allzu oft hat eine unpünktliche Abführung der geschuldeten Umsatzsteuer dazu geführt, dass die Finanzverwaltung tief in die Unternehmenssubstanz vollstreckt hat. Wir von der Kanzlei für Steuerberatung Raddatz aus Hattingen beraten Sie gerne ausführlich, wann und wie Sie eine Steuererklärung für die Umsatzsteuer in Hattingen und bundesweit erstellen lassen müssen.

Steuererklärung Hattingen: Körperschaftsteuererklärung

Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) sind nicht nur zivilrechtlich selbstständig. Sie sind auch in steuerlicher Hinsicht ein eigenes Steuersubjekt (Trennungsprinzip). Anders als natürliche Personen sind Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften, nicht einkommensteuerpflichtig, sondern körperschaftsteuerpflichtig. Der Gewinn der Körperschaft ist zu ermitteln und der Besteuerung zugrunde zu legen. Nur soweit Gewinne der Körperschaft an ihre Gesellschafter ausgeschüttet werden (sofern diese natürliche Personen darstellen) entsteht Einkommensteuer auf Ebene der Gesellschafter. Die Versteuerung des Gewinns erfolgt in diesem Sinne auf mehreren Ebenen.

Gewerblich tätige Personengesellschaften sind weder körperschaftsteuerpflichtig, noch einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der gewerblichen Personengesellschaft werden unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet (Transparenzprinzip). Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in Deutschland also kein einheitliches Unternehmenssteuerrecht.

Steuererklärung Hattingen: Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuer ist die Ertragsteuer der Gemeinden und neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die (sekundäre) Ertragsteuer für Unternehmen. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt maßgeblich vom Sitz des Unternehmens ab, da die Gemeinden aufgrund Ihrer Selbstverwaltungshoheit berechtigt sind den sog. Hebesatz selber festzsetzen. Dies führt dazu, dass in manchen häufig strukturschwachen Gemeinden faktisch keine Gewerbesteuer zu zahlen ist, während in den urbanen Metropolen hohe Gewerbesteuerlasten anfallen.

Private Steuererklärung von der Kanzlei für Steuerberatung aus Hattingen erstellen lassen:

Steuererklärung Hattingen: Einkommensteuererklärung (z.B. Lohnsteuererklärung)

Jede natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und Einkommen erzielt, ist grundsätzlich verpflichtet sämtliche Einkünfte mittels einer Steuererklärung (in Hattingen oder bundesweit) dem Finanzamt zu melden. Die Einkommensteuererklärung (z.B. Lohnsteuererklärung) ist in elektronischer Form zu übermitteln (ELSTER). Beratungsbedarf besteht insbesondere bei der Frage ob und inwieweit Werbungskosten abzugsfähig sind, sowie bei der Frage in wie weit privater Aufwand steuerlich geltend gemacht werden kann (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Wenn Sie Probleme mit Ihrer Steuererklärung in Hattingen oder bundesweit haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne professionell weiter.

Eine Alternative zur gewöhnlichen Anfertigung Ihrer Steuererklärung in Hattingen oder bundesweit bietet die online-Steuererklärung. Sie übersenden uns die notwendigen Belege per E-Mail und wir fertigen Ihre Steuererklärung hier in Hattingen an. Sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an.

Steuererklärung Hattingen: Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Eine Steuererklärung in Hattingen und bundesweit kann auch sinnvoll bzw. erforderlich sein, wenn unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten vollzogen werden. Denn solche sind meist schenkungsteuerpflichtig, zumindest aber erklärungspflichtig. Unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten sind i.d.R. schenkungsteuerpflichtig, zumindest aber erklärungspflichtig. Dies gilt auch bei Schenkungen innerhalb des nächsten Familienkreises. Werden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gewisse Freibeträge übertreten, fallen hohe Steuerlasten an. In kaum einem anderen Bereich kann daher nur angeraten werden sich vor der angedachten unentgeltlichen Zuwendung steuerlich beraten zu lassen.

Steuererklärung Hattingen: Termin vereinbaren und beraten lassen

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung in Hattingen oder bundesweit benötigen, kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei in Hattingen  unter 02324-9163900 und vereinbaren einen Termin.