Steuerberater Hattingen | Lohnbuchhaltung Lohnabrechnung

Lohnbuchführung LohnbuchhaltungArbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen haben im Rahmen der Lohnbuchhaltung umfangreiche Melde-, Berechnungs- und  Entrichtungspflichten zu erfüllen. Sie haben für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Mitarbeiter zu sorgen und die Beiträge zur Sozialversicherung, sowie die Lohnsteuer zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Für fehlerhafte Berechnungen und Entrichtungen sind sie haftbar.

Aufgrund vielerlei Besonderheiten ist die Lohnbuchhaltung eine eigenständige Disziplin im Rahmen der Steuerberatung geworden, die enorm zeitintensiv sein kann.

 

Lohnabrechnung:

Arbeitnehmer habeneinen Anspruch auf Abrechnung des Arbeitsentgelts (Lohnabrechung). Diese muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.

Lohnarten:

Grundsätzlich ist das Arbeitsentgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bestimmte Lohnarten hingegen sind steuerbefreit und/oder sozialversicherungsrechtlich nicht beitragspflichtig bzw. werden besonders behandelt, z.B. Erstattung von Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand.

Spezielle Arbeitnehmergruppen:

Bestimmte Arbeitnehmergruppen werden steuerlich und sozialversichrungsrechtlich besonders behandelt, wie z.B. „Minijobber“, Studenten und Rentner. Dies ist im Rahmen der Lohnabrechnung zu beachten.

Meldungen:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die entsprechenden Institutionen (z.B. Finanzamt, Krankenkassen) regelmäßig über die Abrechnungen zu informieren und zwar in elektronischer Form. Eine Software, die über die entsprechenden Sicherheitszertifikate und Institutionstammdaten verfügt ist daher unabdingbar.

Anträge auf Erstattung von Entgeltfortzahlungen:

Arbeitnehmer behalten im Falle einer Erkrankung ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des fortgezahlten Lohnes wieder zurückerstatten lassen. Diese Anträge stellen wir im Rahmen der Lohnbuchhaltung gerne für Sie.

Digitale Personalakte:

Gerne führen wir Ihre Personalakte und zwar in digitaler Form. Sollten Sie daher unterwegs sein und die letzten Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge oder Krankmeldungen benötigen, ist dies kein Problem. Die digitale Personalakte ist eine webbasierte Lösung und somit jederzeit und überall verfügbar.

Termin vereinbaren

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung. Kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin.