Scheidungsanwalt Hattingen – Rechtsanwalt Familienrecht Scheidung

Scheidungsanwälte sind nach wie vor gut beschäftigt. Scheidung ist ein Massenphänomen. 2014 wurden in Deutschland ca. 166.000 Ehen geschieden. Die Scheidungsrate ist nahezu unverändert hoch und beträgt ca. 35%.

Die Scheidung der Ehe ist als sog. Ehesache zwingend vor dem zuständigen Familiengericht durchzuführen und zwar unter Mitwirkung zumindest eines Scheidungsanwalts. Dies gilt auch für die einvernehmliche Scheidung. Die Möglichkeit einer vertraglichen Auflösung der Ehe besteht nach deutschem Recht nicht.

Scheidungsanwalt Hattingen

Scheidungsanwalt Hattingen - Scheidung Rechtsanwalt Familienrecht Hattingen

Termin vereinbaren

Sollten Sie Hilfe von einem Scheidungsanwalt, also einem im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt benötigen, z.B. bei einer einvernehmlichen oder streitigen Scheidung oder bei allgemeinen Fragen zum Scheidungsverfahren und dessen Rechtsfolgen, kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Raddatz.

Scheidungsantrag

Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird durch einen Scheidungsantrag eingeleitet. Ein Scheidungsantrag kann wirksam nur durch einen Rechtsanwalt „Scheidungsanwalt“ gestellt werden (Anwaltszwang). Der Scheidungsantrag bedarf der Begründung. Das deutsche Recht kennt nur einen Scheidungsgrund, nämlich das Gescheitertsein der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Einvernehmliche Scheidung

In vielen Fällen erfolgt die Scheidung zwischen den Beteiligten einvernehmlich. Dies kann zu einer Kostenersparnis beitragen. Denn der Gesetzgeber hat geregelt, dass im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Scheidungsanwalt zugegen sein muss. Auch kann letztlich nur die einvernehmliche Scheidung im Wege der „online Scheidung“ erfolgen.

Online-Scheidung

Mittlerweile häufen sich die Anfragen nach der sogenannten online Scheidung. Auch wir bieten Ihnen selbstverständlich diesen Service an. Nutzen Sie dazu den folgenden Link, der Sie zu einem entsprechenden Formular weiterleitet. Aufgrund der Angaben in dem Formular können wir die das Scheidungsverfahren online vorbereiten und Sie bundesweit vertreten. Im Normalfall müssen Sie dann nur noch zu dem gerichtlichen Termin persönlich erscheinen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstredend auch telefonisch zur Verfügung.

Streitige Scheidung

Von einer streitigen Scheidung bzw. einem streitigen Scheidungsverfahren ist nicht nur dann die Rede, wenn die Ehesache als solche strittig ist, also z.B. die Dauer der Trennung der Eheleute (Trennungsjahr) streitig ist, sondern auch dann, wenn zwischen den Eheleuten neben der Scheidung andere Familiensachen klärungsbedürftig sind, wie z.B. Unterhaltsangelegenheiten, Zugewinnansprüche oder Sorgerechtsstreitigkeiten. Der Gesetzgeber hat in solch streitigen Scheidungsverfahren angeordnet, dass sie im sog. Scheidungsverbund, also einheitlich entschieden werden müssen. Außerdem herrscht Anwaltszwang, so dass sich beide Seiten durch eine/n Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin vertreten lassen müssen.

Versorgungsausgleich

Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen („Renten“) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Der Gesetzgeber hat das Versorgungsausgleichsverfahren mit dem Scheidungsverfahren verbunden (sog. Verbundsverfahren). Dies bedeutet, dass das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens grundsätzlich – und zwar von Amts wegen – auch über den Versorgungsausgleich zu entscheiden hat. Soll hiervon abgewichen werden, bedarf es einer notariellen Vereinbarung oder entsprechenden Erklärung im Scheidungsverfahren, die auf beiden Seiten durch einen Anwalt erklärt werden muss.

Zugewinn

Neben dem Versorgungsausgleich ist das in der Praxis häufigste Verfahren auf Vermögensauseinandersetzung das Zugewinnausgleichsverfahren. Das Zugewinnverfahren setzt an den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft an. Zwischen den Ehegatten besteht immer dann eine Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, also kein Ehevertrag mit abweichender Regelung besteht. Die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet durch Scheidung. Zwischen den Ehegatten ist nach der Scheidung der während der Ehezeit erworbene Vermögenszugewinn (Zuwachs) auszugleichen. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung bestehen häufig, wenn ein Ehegatte während der Ehezeit ein Unternehmen aufgebaut hat oder eine Immobilie angeschafft wurde.

Kosten

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens (ohne Folgesachen) bestimmen sich nach dem Verfahrenswert. Dieser beträgt grundsätzlich das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Ehegatten; der Verfahrenswert des Versorgungsasugleichs beträgt 10% des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten für jedes Anrecht. Der Verfahrenswert des Zugewinnverfahrens bemisst sich nach der Höhe des verlangten Zugewinnausgleichs. Die Verfahrenswerte können Sie in einen RVG-Rechner eingeben z.B. http://familienanwaelte-dav.de/scheidungskostenrechner (Für die Richtigkeit des externen RVG-Rechners wird selbstredend keinerlei Gewähr übernommen) und erhalten die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens.

Möglicherweise steht Ihnen im Rahmen des Scheidungsverfahrens Verfahrenskostenhilfe zu. Eine erste Selbsteinschätzung ermöglicht Ihnen die wirklich gute Freeware PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools PKH-fix kann keinerlei Gewähr übernommen werden). Das erforderliche Formular für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe finden sie auf den offiziellen Justizservern (VKH-Formular).

Termin vereinbaren

Sollten Sie sich von Ihrem Ehegatten scheiden lassen wollen kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Raddatz wird Sie vor den zuständigen Familiengerichten als Ihr Scheidungsanwalt vertreten und Sie kompetent und erfahren in Ihrem Scheidungsverfahren beraten.