Anwalt Arbeitsrecht Hattingen – Anwaltskanzlei Raddatz

Rechtsanwalt Marc Raddatz vertritt Sie professionell und engagiert als Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen und dem südlichen Ruhrgebiet, insbesondere in den Bereichen: Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Abfindung, Sonderkündigungsschutz (z.B. Mutterschutz), Urlaub, Entlohnung und sonstige Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Anwalt Hattingen Arbeitsrecht:
Kündigung

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Hattingen, Marc Raddatz, vertritt Sie bei einer Kündigung im Arbeitsrecht.

Anwalt Hattingen Arbeitsrecht:
Abfindung

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Die Anwaltskanzlei Raddatz aus Hattingen prüft und setzt Ihren Anspruch auf eine Abfindung durch.

Anwalt Hattingen Arbeitsrecht:
Abmahnung

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Hattingen entfernt eine unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte.

Anwalt Hattingen Arbeitsrecht:
Rechte und Pflichten

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Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Hattingen berät Sie zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Anwalt Arbeitsrecht Hattingen: Kündigung

Eine Vielzahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren, mit dem sich der Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen auseinandersetzt, sind Kündigungsschutzklagen. Arbeitnehmer sollten stets beachten, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach Erhalt ihrer Kündigung gegen diese wehren. Denn der Gesetzgeber hat für Kündigungen eine prozessuale Besonderheit bestimmt. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Die Nichteinhaltung dieser prozessualen Frist im Kündigunsschutzverfahren hat schwerwiegende materiell-rechtliche Folgen. Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nämlich nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist geltend gemacht, so gilt die Kündigung kraft Gesetzes als von Anfang an rechtswirksam. Das bedeutet, dass auch eine „falsche“ Kündigung als wirksam behandelt wird. Die Zulassung einer verspäteten Klage ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Lassen Sie sich daher unverzüglich von Rechtsanwalt Marc Raddatz, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen, beraten.

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich daher so frühzeitig wie möglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen wenden, um die Kündigung angreifen zu können. Nähere Einzelheiten zum Thema Kündigung finden Sie hier oder in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Marc Raddatz, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen.

Termin vereinbaren

Sollten Sie Hilfe von einem im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt benötigen, z.B. bei einer Kündigung oder Abmahnung, Fragen zur Abfindung oder sonstige Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis), kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Hattingen und vereinbaren einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Raddatz.

Bruchstraße 26
45525 Hattingen
Telefon: 02324-9163900
Fax: 02324-9163909
E-Mail: info@kanzlei-raddatz.de
URL: https://www.kanzlei-raddatz.de

Anwalt Arbeitsrecht Hattingen: Abfindung

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen hört Marc Raddatz oft von seinen Mandanten, dass es „immer“ einen Anspruch auf Abfindung gibt, insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit. Das entspricht nicht der Rechtslage. Einen solchen Anspruch auf Abfindung gibt es lediglich in wenigen Konstellationen.

(1.) Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zusagt, z.B. gemeinsam mit der (betriebsbedingten) Kündigung eine Abfindung verspricht, sofern keine Klage gegen die Kündigung erhoben wird oder (2.) sich in einem Kündigungsschutzverfahren herausstellt, dass die Kündigung unwirksam ist und es dem Arbeitnehmer gleichwohl nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder (3.) eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag vorliegt oder (4.) aufgrund einer kollektivrechtlichen Regelung (z.B. anwendbarer Tarifvertrag) ein Anspruch besteht.

Häufig schlägt das Arbeitsgericht im sog. Gütetermin eine Abfindung als Vergleich vor, um das entsprechende weitergehende Prozessrisiko der Parteien zu kompensieren. Da solche Vergleiche sehr häufig geschlossen werden, besteht wohl der Irrglaube, dass es einen allgemeinen arbeitsrechtlichen Abfindungsanspruch gibt. Hier berät Sie Rechtsanwalt Marc Raddatz, Anwalt für Arbeitsrecht in Hattingen, gerne ausführlich.

Anwalt Arbeitsrecht Hattingen: Abmahnung

Oft handelt es sich bei Abmahnungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer um eine Vorstufe zur (verhaltensbedingten) Kündigung. Beide Seiten benötigen in diesen Fällen häufig einen Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht in Hattingen spezialisiert ist.

Sollte eine Abmahnung daher zu Unrecht erteilt worden sein, sollte diese beseitigt werden. Arbeitgeber haben insbesondere die strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen an eine Abmahnung zu beachten. Ob diese eingehalten wurden, überprüft Rechtsanwalt Marc Raddatz, Anwalt für Arbeitsrecht aus Hattingen, gerne für Sie.

Anwalt Arbeitsrecht Hattingen : Rechte und Pflichten

Arbeitsrecht ist im Wesentlichen Arbeitnehmerschutzrecht. Dennoch werden sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt und verpflichtet z.B. sind sie ganz allgemein zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Hattingen klärt Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten (z.B. Urlaub, Arbeitszeit, oder Arbeitsschutzbestimmungen) auf, die Ihnen als Arbeitnehmer zustehen oder Sie als Arbeitgeber verpflichten. Gerne übernimmt er auch Ihre Interessenvertretung vor Gericht. Rechtsanwalt Marc Raddatz, Anwalt für Arbeitsrecht aus Hattingen, sowie sein gesamtes Team seiner Anwaltskanzlei freuen sich, Ihnen helfen zu können.

Die Kosten einer Erstberatung hat der Gesetzgeber in § 34 RVG geregelt. Für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt betragen die Gebühren höchstens 190,00 €. Weitere Informationen zum Gebührenrecht der Rechtsanwälte erhalten Sie z.B. bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Für die Richtigkeit der dortigen Inhalte wird keine Gewähr übernommen).

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Rechtsanwaltskosten zu tragen besteht die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe (für den außergerichtlichen Bereich) zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen. Die Freeware PKH-fix (Für die Richtigkeit des Tools PKH-fix kann keinerlei Gewähr übernommen werden) ermöglicht es Ihnen (unverbindlich) zu prüfen, in wie weit Sie berechtigt sind Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das Formular für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe können Sie auf den Servern der Justiz herunterladen (VKH-Formular).

Arbeitsgericht

Das Arbeitsrecht hat eine wichtige Bedeutung in unserem Rechtssystem. Arbeitssachen werden daher nicht vor den gewöhnlichen Zivilgerichten (Amts- oder Landgericht) verhandelt.  Es gibt spezielle Arbeitsgerichte. Auch ist das Verfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten den besonderen Anforderungen des Arbeitsrechts angepasst.

Gütetermin

Das Arbeitsverhältnis ist die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Der im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt ist sich dieser besonderen Situation wohl bewusst. Zeitnahe Lösungen sind häufig von enormer Bedeutung, Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und das sog. Güteverfahren in das arbeitsrechtliche Verfahren implementiert.Dieser Gütetermin findet häufig sehr zeitnah nach der Einrichung der Klage statt. Der Rechtsanwalt und sein Mandant haben in diesem frühen ersten Termin die Möglichkeit eine schnelle gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht zu erzielen.

Die Quote der gütlichen Einigungen vor dem Arbeitsgericht ist hoch. Dies hat einen guten Grund. Die Rechtsanwälte und das Gericht sind sich häufig über die Erfolgsaussichten des Verfahrens Weitestgehend im Klaren. Ein langwieriger Prozess lohnt daher nicht immer.

Individualarbeitsrecht

Unter dem sog. Individualarbeitsrecht versteht man die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Rechte und Pflichten aus dieser Beziehung ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz oder dem Arbeitsvertrag. Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Überstundenvergütung oder auf die Erteilung eines Zeugnisses fallen unter diese Kategorie.

Kollektives Arbeitsrecht

Die Rechtsbeziehung des Arbeitgebers zu organisierten Gruppen von Arbeitnehmern wird kollektives Arbeitsrecht genannt. Solche Gruppen sind insbesondere Gewerkschaften oder der Betriebsrat. Streitigkeiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sind daher z.B. dem kollektiven Arbeitsrecht zuzuordnen.

In den Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Dies bedeutet, dass Sie die eigenen Anwaltskosten auch dann zu tragen haben, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht erfolgreich sind.